Case Management – Medizinische Expertise – Beratung

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Unter einer ärztlichen Zweitmeinung (auch ärztlicher Zweitbefund und Second Opinion genannt) versteht man die zweite Begutachtung eines ärztlichen Erstbefundes. Activhealth bietet ärztliche Zweitmeinung zu ärztlichen Befunden (Diagnosen/Therapien) in folgenden Fachbereichen:

 

  • Physikalische Medizin / Rheumatologie (Rücken, Muskeln und Gelenke)
  • Sportmedizin

 


Das Einholen einer zweiten ärztlichen Meinung zum Befund (Diagnose/Therapie) kann bei Zweifeln die bestmögliche Behandlung des Patienten sicherstellen. Zwei voneinander unabhängige Befunde sind oft notwendig um sicherzustellen, dass Fehldiagnosen oder auch kleine Abweichungen und Änderungen von ärztlichen Befunden auch wirklich erkannt und korrigiert werden können. Dadurch kann eine ärztliche Zweitmeinung (Second Opinion) wichtig und von grossem Einfluss für die Beurteilung der Risiken und Chancen, insbesondere vor planbaren sowie operativen Behandlungen sein.

 

Für den Patienten bedeutet die ärztliche Zweitmeinung eine wichtige Massnahme zur transparenten, umfassenden und ausgewogenen Patienteninformation. Nicht zuletzt hilft ein Zweitbefund Patienten, den richtigen Facharzt für eine Diagnose oder eine Therapie zu finden. Besonders bei chronischen und schwerwiegenden Problemen ist es wichtig, dass immer ein Mediziner/eine Medizinerin des Vertrauens eingeschaltet wird.

 

Es ist auch ratsam, einen unabhängigen Zweitbefund bei einem auffälligen bzw. erklärungsbedürftigen Befund einzuholen oder wenn der Patient berechtigte Zweifel an einer ersten Feststellung hat. Viele Mediziner empfehlen diesen Schritt sogar nachdrücklich und haben Verständnis dafür, dass verunsicherte und skeptische Patienten Klarheit wünschen und sich durch eine qualifizierte Zweitmeinung absichern wollen.

 

Das Einholen einer Zweitmeinung heißt in den meisten Fällen nicht, dass das Ganze diagnostische Verfahren noch einmal von vorne beginnen muss. Der Patient hat Anspruch auf alle Unterlagen und Untersuchungsergebnisse des Erstbefundes. Kein guter Arzt wird diesen Anspruch des Patienten verweigern. Die Kosten einer ärztlichen Zweitmeinung werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen.

 

Einen Sinn hat eine ärztliche Zweitmeinung nur dann, wenn sie von einem erfahrenen Spezialisten durchgeführt wird. Patienten können sich dabei durchaus von ihrem behandelnden Arzt eine Empfehlung geben lassen.

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